Ausschüttung der VG-Wort
Alle Arbeiten, die im ZKS veröffentlicht werden, können unter bestimmten Bedingungen an der jährlichen Ausschüttung der VG-Wort teilnehmen. Hierzu muss ein sogenannter Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen werden und bestimmte Voraussetzungen vorliegen (hierzu beraten wir Sie gerne im Detail). Die Höhe der Ausschüttung ist von Jahr zu Jahr verschieden – erfahrungsgemäß liegt sie jedoch deutlich über dem Preis für eine Print-Veröffentlichung.
Beispiel: Ein 2017 erschienenes Buch im Bereich »Wissenschaft«, das für die Ausschüttung angemeldet war, erhielt im Jahr 2018 einen Ausschüttungsbetrag von 1800,- Euro. Nähere Informationen zur Ausschüttung 2017 finden Sie hier.
Website der VG Wort: https://www.vgwort.de
Direkter Link zum Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags: https://tom.vgwort.de/portal/index
Wir beraten Sie zum Thema VG Wort gerne! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
(Quelle der Information: www.vgwort.de)